1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn, Mandy Stappenbeck, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3. an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Tagesablauf, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch fehlende Genehmigungen gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig. Eine gesonderte Vereinbarung mit dem Auftraggeber (z.B. Zweitfotograf auf einer Hochzeit) ist im Einzelfall möglich.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert (z.B. im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers) im vertraglich vereinbarten zeitlichen Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden kurzfristig in Auftrag geben – sofern es die Verfügbarkeit des Auftragnehmers zulässt.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. Vergütung und Auslagen
5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
5.2. Bei Vertragsschluss wird eine Terminreservierungsgebühr berechnet, die innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Dieser Betrag wird vollständig mit der Gesamtsumme des Auftrags verrechnet und garantiert dem Auftraggeber die Buchung des Termins.
5.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung durch den Auftragnehmer, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von Mandy Stappenbecks Privatadresse aus. Die Reisekosten ab 39114 Magdeburg werden pauschal berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.6. Bei Hochzeitsterminen mit einer Anreise über 200km ist zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit eine Übernachtung (Einzelzimmer in der Nähe der Veranstaltung) notwendig.
5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
6. Auftragsänderungen, -erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 6.3. dieser Vereinbarung bezifferten Stornogebühren geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
6.3. Im Falle einer Kündigung seitens des Auftraggebers werden je nach Kurzfristigkeit folgende Stornokosten fällig:
Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht vom Fotografen zu vertretender Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet: Bis zu drei Monaten vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird vom Fotografen einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.
Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu. In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ausnahme: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einer Einigung für einen anderen Termin (Verschiebung des Hochzeit oder ähnliches) kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
6.4. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die geleistete Anzahlung erstattet.
6.5. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Je nach Paket und individueller Vereinbarung kann der Auftraggeber aus einer Vorauswahl des Auftragnehmers seine Favoriten für die finale Bearbeitung selbst auswählen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.
7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Website, Social Media, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
7.5. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftragnehmer für ihre Zwecke verwenden.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3. dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3. dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1. dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehen-den Ziffern 8.1. bis 8.3. dieser AGB ausgeschlossen.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel ge-mäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
8.6. Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von dem Fotografen zu vertretenen Gründen, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet: Bis zu drei Monaten vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird vom Fotografen einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.
Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu. In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus. Alternativ kann dieses unter michaelpalatini.de/datenschutz heruntergeladen werden.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
10.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
11. Textform
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
12. Anzuwendendes Recht
12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist 39114 Magdeburg. Der Gerichtsstand ist Magdeburg, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.